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Beweissicherungen dient z.B. dem Bauherrn, Eigentümer, Architekten, Bauträger etc. zur Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen und / oder Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen.
Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko durch mögliche zeitaufwendige Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten, sowie Prozess- und Anwaltskosten.
Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsimmobilien vor Baubeginn einer Nachbarschaftsbebauung z.B.:
Im Rahmen der Ortsbegehung wird der Ist-Zustand des Gebäudes in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung in allen zugänglichen Bereichen auf offensichtlich erkennbare Bauschäden, Mängel, Risse, Feuchtigkeitsschäden und Abplatzungen im Innen- und Außenbereich begutachtet und dokumentiert.
Miet- und Pachtübergaben
Sonderfall Messie-Wohnungen.