Beweissicherung Bau / Immobilien

Beweissicherung in München und den süddeutschen Raum.

Bausachverständiger und Baugutachter für Europa

Beweissicherung für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte in München und Europa.

Beweissicherungen


  • Beweissicherung vor Baubeginn.
  • Zustandfeststellungen bei Kündigung von Bauverträgen.
  • Zustandfeststellungen vor Überbauungen von Bauwerksleistungen.
  • Miet- und Pachtübergaben.
  • Messie-Wohnungen.

Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.

Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59

Beweissicherungen zur Vermeidung von teuren Streitigkeiten mit der Gegenpartei. 


Beweissicherungen dient z.B. dem Bauherrn, Eigentümer, Architekten, Bauträger etc. zur Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen und / oder Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen.


Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko durch mögliche zeitaufwendige Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten, sowie Prozess- und Anwaltskosten.

Beweissicherungsgutachten vor Baubeginn


Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsimmobilien vor Baubeginn einer Nachbarschaftsbebauung z.B.:


  • Außenfassaden, Innenwände, Decken und Fußböden.
  • Befestigte Flächen am Grundstück.
  • Einfriedungen / Zäune.
  • Befestigte Flächen an öffentlichen Gehwegen im Bereich des Untersuchungsobjektes.


Im Rahmen der Ortsbegehung wird der Ist-Zustand des Gebäudes in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung in allen zugänglichen Bereichen auf offensichtlich erkennbare Bauschäden, Mängel, Risse, Feuchtigkeitsschäden und Abplatzungen im Innen- und Außenbereich begutachtet und dokumentiert.    

Miet- und Pachtübergaben


  • Aufnahme des Ist-Zustand bei der Übergabe des Mietobjektes.
  • Aufnahme des Ist-Zustand bei Beendigung des Mietvertrages.
  • Bewertungen möglicher Schäden oder normale Abnutzung.
  • Bewertung von verursachten Schäden durch den Mieter oder Gewährleistungsmängel bei Neubauobjekten.

Sonderfall Messie-Wohnungen.

  • Vollständige Dokumentation aller Räume und Gegenständen.
  • Probeendnahmen / Materialproben auf: Schimmelpilz / Fäkalien / Bakterien.
  • Sanierungsempfehlungen.
  • Kostenschätzung der Schadensbeseitigung.
Beweissicherung vor Baubeginn von einem Baugutachter in München, Deutschland, Bayern, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Spanien, Schweiz, Österreich.
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