Beweissicherung für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.
Eine Beweissicherung vor Baubeginn dient z.B. dem Bauherrn, Eigentümer, Architekten, Bauträger etc. zur Abwehr von Forderungen und / oder Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden an Nachbarschaftsgebäuden durch Baumaßnahmen.
Vermeiden Sie in Vorwege unnötige Streitigkeiten.
Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.
Sofern vorhanden stellt Auftraggeber nachfolgende Unterlagen per E-Mail zur Verfügung:
Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsimmobilien vor Baubeginn einer Nachbarschaftsbebauung z.B.:
Im Rahmen der Ortsbegehung wird der Ist-Zustand des Gebäudes in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung in allen zugänglichen Bereichen auf offensichtlich erkennbare Bauschäden, Mängel, Risse, Feuchtigkeitsschäden und Abplatzungen im Innen- und Außenbereich begutachtet und dokumentiert.
Adresse
Baugutachter Hans-Jörg Beifuß Bürgermeister-Funk-Straße 38
85399 Hallbergmoos
Kontakt
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Fax: +49 (0) 811 / 99 87 33 79
E-Mail: hj.beifuss@t-online.de
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