Diskret und unabhäng! Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß für Schäden an Gebäuden.
Im Rahmen unseres umfangreichen Aufgabenspektrums als Bausachverständige und Baugutachter agieren wir als technische Experten in der Bautechnik, um die Risiken für Bauherren, Immobilienkäufer und Eigentümer zu minimieren.

Immobilienkaufberatung
Unabhängig davon, ob Sie eine Neu- oder Gebrauchtimmobilie erwerben, stellt der Kauf ohne die Einbindung eines Bausachverständigen ein unkalkulierbares Risiko dar.
Mit unserer IMMOBILIEN-KAUF-BERATUNG minimieren wir das Risiko, eine mangelhafte, verkaufsoptimierte oder gar eine wertlose Immobilie zu erwerben. Durch unsere Risikoabwägung erhalten Sie eine fundierte Kaufentscheidung.

Baubegleitung
Nur eine rechtzeitig und umfassend beauftragte professionelle Baubegleitung bietet den besten Schutz vor Baumängeln und wirtschaftlichen Schäden.
Eine hundertprozentige Neutralität sowie fachliche Kompetenz bei der Beurteilung der Bauleistungen und der professionelle Umgang mit allen Beteiligten erhöhen die Akzeptanz bei der Gegenpartei und führen zu weniger Streitigkeiten.

Bauabnahmen
Aufgrund der ungünstigen Rechtsfolgen, die mit der Bauabnahme einhergehen können, sollte der Bauherr spätestens zum Zeitpunkt der Bauabnahme einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuziehen.
Bei vorhandenen Mängeln, Streitigkeiten oder Terminverzögerungen empfehlen wir zusätzlich die Beauftragung einer Bauvorabnahme.

Beweissicherung
Beweissicherungen vor Baubeginn dienen insbesondere privaten Auftraggebern, wie Bauherren oder Immobilieneigentümern, zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen sowie zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und reduzieren somit Ihr finanzielles Risiko, das durch zeitaufwendige Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten sowie Prozess- und Anwaltskosten entstehen kann.

Gewährleistung
Der Unternehmer ist verpflichtet, alle Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf eigene Kosten zu beheben. Wir dokumentieren die berechtigten Gewährleistungsmängel sowohl fotografisch als auch schriftlich, um sie dem Verursacher vorlegen zu können. Mängel sollten unverzüglich gemeldet werden; es ist jedoch unbedingt davon abzusehen, eigenständig nach der Ursache zu suchen, beispielsweise durch Öffnen von Bauteilen, oder versuchen, die Mängel selbst zu beheben.

Bauschäden
Gutachtertätigkeiten im Bereich von Gebäudeschäden umfassen:
- Baumängel.
- Bauschäden.
- Schimmelpilzschäden.
- Wasserschäden.
- Feststellung des Ist-Zustandes baulicher Anlagen.
- Prozessvorbereitung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.
- Beweissicherung bei Kündigung von Bauverträgen.