Gemäß BGB ist der Bauherr verpflichtet, die vertragsgemäße Bauwerksleistung abzunehmen.
Wegen den ungünstigen Rechtsfolgen nach der Bauabnahme, sollte der Bauherr spätestens bei der Bauabnahme einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuziehen.
Bei vorhanden Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug etc. empfehlen wir zusätzlich eine Bauvorabnahme zu beauftragen.
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Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko.
Bauabnahme Doppelhaus in Eching.
Baubegleitung und Bauabnahme eines Mehrfamilienhauses in München.
Baubegleitung und Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Miesbach.
Baubegleitung und Bauabnahme eines Mehfamilienhauses in Reit im Winkl.
Bauvorabnahme und Bauendabnahme einer Eigentumswohnung in München.
Bauvorabnahme und Bauendabnahme einer Doppelhaushälfte in Gräfelfing.
Bauvorabnahme und Bauabnahme eines Gewerbeobjektes in Ismaning.
Bauvorabnahme und Bauabnahme eines Doppelhauses in Raubling.
Bauvorabnahme und Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Odelzhausen.
Baubegleitung und Bauendabnahme eines Mehrfamilienhauses in Bad Wiessee.
Bauvorabnahme und Bauendabnahme eines Einfamilienhauses in Hausham.
Bauvorabnahme und Bauendabnahme eines Einfamilienhauses in Pfarrkirchen.
Bauabnahme und Bestandsaufnahme diverser Gewerbeeinheiten in Bad Aibling.
Bauvorabnahme und Bauendabnahme von 13 Reihenhäuser mit Tiefgarage in Hallbergmoos.
Bauvorabnahme und Bauendabnahme eines Doppelhauses in Fischbachau.
Bauendabnahme eines Kellers in Essenbach.
Bauabnahme Doppelhaus in Eching.
Baubegleitung und Bauabnahme eines Mehrfamilienhauses in München.
Baubegleitung und Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Miesbach.
Sofern vorhanden stellt der Auftraggeber nachfolgende Unterlagen zur Verfügung:
Begutachtungen:
Stichpunktartige Messungen (falls erforderlich) z.B.
Schriftliche Ausfertigungen:
Nachkontrollen:
Wohnflächen nach (WoFlV)
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