Gewährleistungsverfolgung für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.
Gewährleistungsverfolgung - Rechte und Beseitigung
Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen. Wir dokumentieren die gerechtfertigten Gewährleitungsmängel in Bild und Schrift zur Vorlage an den Verursacher.
Mängel sollten unverzüglich angezeigt werden und keinesfalls versucht werden die Ursache zu ermitteln (z.B. Bauteilöffnungen) und / oder die Mängel zu beseitigen.
Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.
Adresse
Baugutachter Hans-Jörg Beifuß Bürgermeister-Funk-Straße 38
85399 Hallbergmoos
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Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
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