Baugutachten und Bauschäden für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.
Totalschaden eines Gebäudes durch mangelhaft ausgeführtes Streifenfundament.
Das kann mal vorkommen! Seitenverkehrter Einbau eines Dachstuhls in München.
Die Ausführung einer „Weißen-Wanne“ gemäß WU-Richtline ist fehlgeschlagen. Eine fachgerechte Sanierung war nicht möglich.
Zerbersten eines Betonelements wegen zu hoher Auflagerlast in einer neugebauten Tiefgarage in München.
Durchführung von Kabelsträngen unter den Fensterelementen sind unzulässig. Ein Rückbau wurde durchgeführt.
Bei immer komplexer werdenden Themenfelder im Bau- und Immobilienbereich beraten wir private Auftraggeber, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltskanzleien, sowie private- und industrielle Investoren.
Gutachtererstellung im Bereich Schäden an Gebäuden
Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.
Durch unser umfassendes Know-how auf unseren Fachgebieten, sind wir für unseren langjährigen Geschäftspartner und Neukunden europaweit tätig. Lassen auch Sie sich von unserer Qualität und umfangreichen Leistungsspektrum überzeugen.
Je nach Sachverhalt, sind nachfolgende Unterlagen erforderlich z.B.:
Beweissicherung z.B. bei Kündigung von Bauverträgen, Insolvenz, Prozessvorbereitung und schlechte Bauleistungen:
Eine private Beweissicherung durch einen Sachverständigen ist ein geeignetes Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit in einem Streitfall z.B. durch einen weiteren Baufortschritt verloren gehen kann.
Für Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsimmobilien vor Baubeginn einer Nachbarschaftsbebauung - gehen Sie bitte auf Beweissicherung
Wir beurteilen Bauleistung und Objekte u.a. in nachfolgenden Fachbereichen auf Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau z.B.:
Weitere Fachgebiete z.B.:
Dränung zum Schutz baulicher Anlagen.
Schadensanalysen von Wasser- und Schimmelpilzschäden.
Begutachtung von befestigten Außenanlagen.
Wir erstellen Sachverständigengutachten z.B. über:
Gutachterzweck z.B. für:
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, wir beraten Sie gerne.
Gutachterleistungen erfolgen wie die im Auftrag bzw. vor Ort vereinbarten Aufgabenstellungen.
Ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.
Privatgutachten sind auf Grundlage der Feststellungen vor Ort, sowie die Verwertung der einschlägigen Fachliteratur und Normen überzeugend und fundiert auszuarbeiten.
Damit die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt, sind teure Privatgutacht nur notwendig, wenn sich Gerichtsprozesse anbahnen bzw. anhängig sind.
In der Regel sind nur bedarfsabhängige Begehungsprotokolle / Mängellisten zum Beispiel bei baubegleitende Qualitätskontrollen, Bauabnahmen, Gewährleistungsbegehungen, Schadensaufnahme etc. erforderlich.
Ob ein Gutachten mündlich oder schriftlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.
Beschädigungsfreie geräteunterstützende Messungen falls erforderlich oder beauftragt durch:
Leider gehen eine Vielzahl an langjährigen Partnern in den Ruhestand. Wir suchen daher (echte) Kooperationspartner aus allen Fachrichtungen mit entsprechenden Qualifikationen. Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an!
Adresse
Baugutachter Hans-Jörg Beifuß Bürgermeister-Funk-Straße 38
85399 Hallbergmoos
Kontakt
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
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