Schlechte Bauqualität, Bauverzögerungen und hohe Folgekosten ist nicht nur ein Ärgernis für private Bauherren, sondern auch für öffentliche Auftrageber, Bauträger, Generalunternehmen und Investoren.
Eine 100%-tige Neutralität und fachliche Kompetenz des Bausachverständigen bei der Beurteilung von Bauleistungen, sowie der professionelle Umgang mit allen Beteiligten, erhöht die Akzeptanz der Gegenpartei.
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Unabhängig, ob es sich um leichte oder gravierende Mängel handelt, kein Bauvorhaben wird mangelfrei hergestellt.
Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko durch Bauschäden und Baumängel, erhöhen die Bauqualität, somit auch die Nachhaltigkeit und Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie.
Mangelhafte Dacheindeckung und Klempnerarbeiten.
Unzulässiges Einlassen von Steckdosen in einer Weißen-Wanne.
Im Bereich des Kabelschachtes fehlt die luftdichte Verspachtelung.
Die Entkopplung der Wände ist lückenhaft.
Mangelhafte Ausführung der Fugenbänder und Verwendung von Bauschaum in Elementwänden.
Mangelhafte Befestigung, Dämmung und Abdichtung der Fensterelemente.
Mangelhaft ausgeführte Betonarbeiten. Unterzüge wurden laut Statik nicht im einem Guss betoniert.
Überflutung einer Tiefgarage durch mangehaftes Entwässerungskonzept.
Mangelhafte Abdichtungen der Türschwellen.
Mangelhafte Abdichtungen der Terrassen und Abläufe.
Mangelhafte Ausführung des Sockelputzes.
Lückenhaft verlegte Zwischensparrendämmung.
Die Dampfbremse wurde nicht fachgerecht und nicht zugelassenes Klebeband verklebt.
Das Überbindemaß der Stoßfugen im Ziegelmauerwerk wurde nicht eingehalten.
Die Blitzschutzanlage wurde nicht fachgerecht montiert.
Wasserschaden nach einer Bausanierung durch nicht Beachtung des Lastfalls.
Mangelhafte Dacheindeckung und Klempnerarbeiten.
Unzulässiges Einlassen von Steckdosen in einer Weißen-Wanne.
Im Bereich des Kabelschachtes fehlt die luftdichte Verspachtelung.
Erforderliche Unterlagen zur Aufragsabwicklung (sofern vorhanden).
Eine genaue Leistungsbeschreibung für eine Baubegleitung erhalten Sie mit unserem Angebot!
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen, sowie nach den zur Zeit gültigen anerkannten Regeln der Technik, DIN, WU-Richtlinien des DAfStb und Sachverstand.
Begutachtung vor der Bauabnahme
Begleitung bei der Bauendabnahme.