Nach unsere Einschätzung des bautechnischen Ist-Zustandes von Wohn- und Gewerbeimmobilien, bringen Sie Ihren Immobilenkauf sicherer unter Dach und Fach.
Unabhängig von Kauf einer Neu- oder Gebrauchtimmobilie, ist der Erwerb ohne Einschaltung eines Bausachverständigen ein unkalkulierbares Risiko
Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Technische Immobilienkaufberatung.
Häufig werden gravierende Bauschäden und Baumängel vom bautechnischen Laien nicht erkannt bzw. falsch eingeschätzt.
Dieses führt nicht selten zu teuren Sanierungsmaßnahmen oder Rechtstreitigkeiten bzw. Rückabwicklung des Kauvertrages mit teuren Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosen.
Wir minimieren mit unserer Kaufberatung, das Risiko eine mangelhafte, verkaufsoptimierte und / oder eine Schrottimmobilie zu erwerben.
Sie erhalten durch unsere Risikoabwägung die Grundlage für Ihre Kaufentscheidung aus bautechnischer Sicht.
Immobilienkaufberatung / Bad Wiessee
Hauskaufberatung / Augsburg
Immobilienkaufberatung / Allershausen
Wohnungskaufberatung / München
Immobilienkaufberatung / Ampfing
Hauskaufkaufberatung / Gammelsdorf.
Hauskaufberatung / München
Immobilienkaufberatung / Ingolstadt
Immobilienkaufberatung / Landshut
Immobilienkaufberatung / Rottach-Egern
Hauskaufberatung / Grainau
Immobilienkaufberatung / Geisenhausen.
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Immobilienkaufberatung / Allershausen
Mögliche Leistungen vor Kauf von Immobilien.
Sofern vorhanden, stellt der Auftraggeber nachfolgende Unterlagen zur Verfügung:
Sind Angaben über Umbau und/oder Instandsetzungsmaßnahmen vom Verkäufer / Makler angegeben, nehmen wir (sofern beauftragt) eine Plausibilitätsprüfung anhand vorgelegter Unterlagen vor.
Sofern sichtbar, werden alle Bauteile im Innen- und Außenbereich insbesondere auf der baulichen Substanz begutachtet.
Situationsbedingte Fragestellungen an den Makler oder Eigentümer in Mitwirkung mit dem Auftraggeber z.B. zu bekannten:
Erste Einschätzung der Umsetzbarkeit (soweit aus der Sichtprüfung und vorliegenden Unterlagen möglich) für geplante nicht genehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen.
Überschlägige Kostenschätzungen (Standartausführungen) für die Beseitigung von Bauschäden, Sanierungstau und Umbaumaßnahmen.
Beschädigungsfreie geräteunterstützende Messungen falls erforderlich oder beauftragt durch: