Bauabnahmen in München, Deutschland und Europa.
Bausachverständiger und Baugutachter für Europa
Technische Bauabnahmen für private, gewerbliche, WEGs und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.
Neubau - Bauen im Bestand - Instandsetzung
Gemäß BGB ist der Bauherr verpflichtet, die vertragsgemäße Bauwerksleistung abzunehmen.
Wegen den ungünstigen Rechtsfolgen nach der Bauabnahme, sollte der Bauherr spätestens bei der Bauabnahme einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuziehen.
Bei vorhanden Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug etc. empfehlen wir zusätzlich eine Bauvorabnahme zu beauftragen.
Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Der Eintritt ungünstige Rechtsfolgen nach der Bauabnahme.
- Fälligkeit der Vergütung.
- Beweislastumkehr für z.B. Bauschäden und Baumängel.
- Beginn der Verjährungsfristen z.B. Mängel nach der Bauabnahme.
- Gefahrenübergang z.B. Beschädigungen bei der Mängelbeseitigung, Brandschäden, Wasserschäden etc.
- Rechtsverlust bei fehlenden Vorbehalte im Abnahmeprotokoll z.B. Vertragsstrafen, Restleistungen, Baumängel etc.
Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko.
Unterlagen / Begutachtungen / Messungen
Sofern vorhanden stellt der Auftraggeber nachfolgende Unterlagen zur Verfügung:
- Bauzeichnungen
- Bauleistungsbeschreibung / Exposé
- Wärmeschutznachweis (GEG)
- Baugrundgutachten
Begutachtungen:
- Prüfungen von Einzelgewerken, gesamte Gebäude im Innen- und Außenbereich, sowie befestigte Außenflächen auf fachgerechte Ausführung, Bau- und Feuchtigkeitsschäden, sowie die Funktionsfähigkeit der beweglichen Bauteile.
- Prüfungen von Bauleistungen erfolgt auf Grundlage der Bau- und Leistungsbeschreibung, sowie nach den zurzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik.
- Zu begutachtende Bauteile z.B. Malerarbeiten, Fassaden, Rollläden, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Fliesenarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge, Treppen, Fenster, Innentüren, Haustür, befestigte Außenflächen, Dachstuhl, Geländer, Sockelputz, Balkone, Terrassen, Flachdächer, Keller, Garagen, Abdichtungsarbeiten, sowie sonstige sichtbare Bauteile.
Stichpunktartige Messungen (falls erforderlich) z.B.
- Geländerhöhen, Raumhöhen, Treppen, Türhöhen, Durchgangshöhen, Feuchtigkeit.
Schriftliche Ausführungen / Nachkontrollen / Wohnflächen nach (WoFlV)
Schriftliche Ausfertigungen:
- Dokumentation Ist-Zustandes bei der Bauabnahme in Bild und Schrift.
- Gutachterliche Stellungnahme (sofern beauftragt) zu strittigen Baumängel, Bauschäden und Restleistungen.
Nachkontrollen:
- Nachkontrollen auf fachgerechte Beseitigung von Mängeln und Restarbeiten ist gegebenenfalls gesondert zu beauftragen.
Wohnflächen nach (WoFlV)
- Plausibilitätsprüfung der Wohnfläche nach bei Vorlage von bemaßten Grundriss- und Schnittzeichnungen. Eine Messung erfolgt nicht und ist gegebenenfalls nachträglich zu beauftragen.
Eine genaue Leistungsbeschreibung für eine Bauabnahme erhalten Sie mit unserem Angebot!
Bauabnahmen und Bauvorabnahmen von Bauwerksleistungen in Bayern, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien. Ihr Baugutachter und Bauexperte aus der Metropolregion München.
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