Wasser- und Schimmelpilzschäden für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.
Wasser- und Schimmelpilzschäden durch nicht fachgerechte Ausführung der Dampfbremsanschlüsse, Dämmung des Entlüftungsrohrs und Zwischensparrendämmung.
Schimmelpilzschäden hinter der Küchenzeile durch schadhafte Außenwanddämmung.
Schimmelpilzschäden (kapillar aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich) durch defekte Querschnittsabdichtung.
Schadensanalysen bei Wasser- und Schimmelpilzschäden
Unabhängig von der Ursache von Wasser- und Schimmelpilzschäden ist es erforderlich, sofort zu handeln, um gravierende Folgeschäden zu vermeiden.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht auszuschließen.
Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf - wir beraten
Sie gerne.
Beschädigungsfreie geräteunterstützende Messungen falls erforderlich oder beauftragt durch:
Eine Trocknung sollte innerhalb der ersten drei Tage nach dem Wasserschaden erfolgen um z.B. die Gefahr der Schimmelpilzbildung zu minimieren. Dieses wird aus unterschiedlichen Gründen, in den seltensten Fällen durchgeführt.
Aus Kostengründen wird häufig der Umfang von Bauwasserschäden und Wasserschäden in Bestandsgebäuden nicht unzureichend untersucht, getrocknet und / oder nicht fachgerecht saniert.
Kontaktieren Sie uns im Schadensfall, wir unterstützen Sie auf Wunsch von der Schadensaufnahme, Ursachermittlung bis zur Schadenbehebung.
Adresse
Baugutachter Hans-Jörg Beifuß Bürgermeister-Funk-Straße 38
85399 Hallbergmoos
Kontakt
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Fax: +49 (0) 811 / 99 87 33 79
E-Mail: hj.beifuss@t-online.de
H.-J. Beifuß © 2024 für alle Texte und Bilder