Bausachverständiger, Baugutachter, Immobiliengutachter, Hausgutachter und Bauexperte in der Oberpfalz.

Baugutachter Oberpfalz

Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß

Als zuverlässiger und zertifizierter Baugutachter gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für Schäden an Gebäuden, sind wir seit 29 Jahren ein perfekter Ansprechpartner, wenn Sie gutachterliche Leistungen im Bau- und Immobilienbereich benötigen.

Den Vertragsparteien stehen beim Erwerb von Immobilien bzw. Bauprojekten verschiedene Wirtschaftliche- und Einzelinteressen gegenüber und birgt immer ein hohes Konfliktpotential. 


Wir diskutieren keine, sondern lösen Probleme im Bau- und Immobilienbereich und minimieren wirtschaftliche Schäden bei unseren privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern im Bau- und Immobilienbereich. 

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Baugutachter Hans-Jörg Beifuß für die Oberpfalz.

Ihr Ansprechpartner:

Hans-Jörg Beifuß

Beratung und Baugutachten:

Baugutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt bzw. die ihm übertragene Aufgabenstellung unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei, objektiv, sowie sachlich und fachlich zu beurteilen. 

Kurzübersicht unserer Sachverständigenleistungen
  • Immobilienkaufberatung

    Kein Immobilienkauf ohne Bausachverständigen!


    Unabhängig von Kauf einer Neu- oder Gebrauchtimmobilie ist der Erwerb ohne Einschaltung eines Bausachverständigen ein unkalkulierbares Risiko.


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  • Bauabnahmen

    Der Eintritt ungünstige Rechtsfolgen nach der Bauabnahme.


    • Fälligkeit der Vergütung
    • Beweislastumkehr für z.B. Bauschäden und Baumängel
    • Beginn der Verjährungsfristen z.B. Mängel nach der Bauabnahme
    • Gefahrenübergang z.B. Beschädigungen, Brand, Wasserschäden etc.
    • Rechtsverlust bei fehlenden Vorbehalte im Abnahmeprotokoll z.B. Vertragsstrafen, Restleistungen, Baumängel

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  • Baugutachten / Bauschäden

    Bei immer komplexer werdenden Themenfelder im Bau- und Immobilienbereich beraten wir private Auftraggeber, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltskanzleien, sowie private- und industrielle Investoren.


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  • Baubegleitende Qualitätskontrolle

    In den Medien und Veröffentlichungen von Fachverbänden wird immer wieder vor Pfusch am Bau durch mangelhafte Planungsleistungen, Bauüberwachung und Bauausführungen gewarnt.


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  • Beweissicherung

    Eine Beweissicherung dient z.B. dem Bauherrn, Eigentümer, Architekten, Bauträger etc. zur Abwehr von Forderungen und / oder Durchsetzung von Ansprüchen.


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  • Wasser- und Schimmelpilzschäden

    Unabhängig von der Ursache von Wasser- und Schimmelpilzschäden ist es erforderlich, sofort zu handeln, um gravierende Folgeschäden zu vermeiden.


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  • Gewährleistungsmängel

    Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen. Wir dokumentieren die gerechtfertigten Gewährleitungsmängel in Bild und Schrift zur Vorlage an den Verursacher.


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  • Bauen im Bestand

    Bauen im Bestand jeglicher Art und Umfang, kann nur durch individuelle Lösungen und sorgfältige Planung und Überwachung erfolgreich umgesetzt werden. 


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